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Die Rubrik "Mandatslisten und Vermögenserklärungen" dieser Website ist zur Zeit im Aufbau und wird im Prinzip bis Ende November 2010 fertig sein.
Jeder, der im Laufe des Jahres 2010 (das ganze Jahr oder nur ein Teil des Jahres) ein oder mehrere erklärungspflichtige Mandate ausgeübt hat, muss frühestens am 1. Januar 2011 und spätestens am 31. März eine Liste der ausgeübten Mandate, Funktionen und Berufe bei der Kanzlei des Rechnungshofes hinterlegen. Diese Liste wird alle Mandate, Funktionen und Berufe beschreiben, die der Erklärungspflichtige in 2010 ausgeübt hat.
Wenn sich im Laufe des Jahres 2010 mindestens eine Bezeichnung, ein Rucktritt oder eine Erneuerung eines erklärungspflichtigen Mandats vorgetan hat, muss eine (einzige) Vermögenserklärung hinterlegt werden, die erst zwischen dem 1. Januar 2011 und dem 31. März 2011 eingereicht werden muss.
Diese Vermögenserklärung muss die Bestandteile des Vermögens des Erklärungspflichtigen am 31. Dezember 2010 beschreiben.
Die Listen der im Jahre 2009 ausgeübten Mandate und die Listen der Erklärungspflichtigen die keine Liste eingereicht haben, wurden am 13. August 2010 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht. Klicken Sie hier um diese Veröffentlichung nachzusehen.
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| Letzte Änderung dieser Seite : Freitag, 20. August 2010
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