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    Der Rechnungshof ist ein Kollegium, das zwölf Mitglieder zählt und von einem Beamtenkorps unterstütztwird.

    Das Kollegium

    Der Rechnungshof besteht aus zwei Kammern: eine niederländischsprachige und eine französischsprachige. Jede Kammer besteht aus einem Vorsitzenden, vier Mitgliedern und einem Kanzler. Der dienstälteste Vorsitzende bzw. Kanzler trägt jeweils den Titel eines Ersten Vorsitzenden bzw. eines Hauptkanzlers.

    Die Mitglieder des Hofes werden von der Abgeordnetenkammer für eine erneuerbare Dauer von 6 Jahren ernannt.

    Die Besoldung und die Pension der Vorsitzenden, der Mitglieder und der Kanzler des Hofes werden durch das Gesetz festgelegt.

    Um die Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit der Vorsitzenden, der Mitglieder und der Kanzler des Hofes zu sichern, hat der Gesetzgeber strenge Unvereinbarkeiten und Verbotsbestimmungen vorgesehen.

    Der Rechnungshof hält das ganze Jahr über Sitzung ab.





Niederländischsprachige Kammer Französischsprachige Kammer
 
Vorsitzender :

    I. Desomer
 
Erster Vorsitzender :

    Ph. Roland
 
  Mitglieder :

    J. Beckers
    R. Lesage
    J. Debucquoy
    R. Moens
  Mitglieder :

    M. de Fays
    P. Rion
    D. Claisse
    Fr. Wascotte
 
  Hauptkanzler :

    J. Van Ingelgem
  Kanzler :

    A. Bolly
 



Die administrative Struktur

Die ab 1. September 2004 geänderte administrative Struktur des Rechnungshofes Belgiens wird auf Seite 10 und weitere seines Jahresberichtes dargestellt (Text verfügbar im Niederländisch oder Französisch).


Das Personal

Der Rechnungshof ernannt und entlastet die Mitglieder seines Personals. Die Kanzler sind mit der Anwerbung durch Prüfungen in Wettbewerbsverfahren beauftragt.

Unter der Aufsicht des Präsidiums der Abgeordnetenkammer legt der Rechnungshof den Stellenplan, die Besoldung und das Statut seines Personals fest.

Der jetzige Stellenplan des Personals zählt 608 Mitglieder, die gleichmäßig zwischen den Französischsprachigen und den Niederländischsprachigen verteilt sind.

Das Personal ist in vier Stufen unterteilt. Ungefähr die Hälfte des Personals gehört zur Stufe 1 (Auditoren). Dieses Personal überprüft die Kontrollakten mit der Hilfe der Beamten von Stufe 2+. Das Personal der Stufen 2 und 3 beschäftigt sich mit den Logistikdiensten.

Letzte Änderung dieser Seite :
Donnerstag, 2. September 2010

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