Entschädigungsfristen des Fonds für Berufskrankheiten - Folgeaudit
Allgemeine Versammlung vom 15. Juli 2015
Der Rechnungshof untersucht in seinem Folgeaudit, inwieweit der Fonds für Berufskrankheiten (FBK) die in 2012 festgestellten Mängel behoben hat, insbesondere was die Einhaltung der Entschädigungsfristen der Charta der Sozialversicherten durch den Geschäftsführungsvertrag betrifft. Während er eine globale Verbesserung der Beschlussfassungsfristen des FBK in 2014 feststellt, überschreiten noch die durchschnittlichen Fristen die in der Charta der Sozialversicherten vorgesehene Frist von 120 Tagen. Der Rechnungshof empfiehlt deshalb dem FBK, seine Bemühungen und Reformen fortzusetzen, um seine Entschädigungsfristen zu verbessern.
Themen:
VERFÜGBARE DOKUMENTE:
- Bericht ( Text auf Niederländisch )
- Bericht ( Text auf Französisch )
- Zusammenfassung auf Niederländisch oder auf Französisch
- Pressemitteilung auf Niederländisch oder auf Französisch
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