Mandatslisten und Vermögenserklärungen

Öffentliche Mandatare (Parlamentsmitglieder, Regierungsmitglieder und leitende Beamte ihrer Kabinetten, Gouverneure einer Provinz, Bürgermeister und Schöffen, Verwalter einer interkommunalen Vereinigung usw.) und leitende Beamte einer Verwaltung und öffentlicher Einrichtungen müssen dem Rechnungshof jährlich eine Liste ihrer Mandate, Ämter und Berufe sowie die Höhe der damit verbundenen Entlohnung (Bruttojahresbetrag oder Größenordnung) elektronisch übermitteln.

Öffentliche Mandatare und leitende Beamte müssen außerdem in bestimmten Fällen eine Vermögenserklärung beim Rechnungshof hinterlegen, der diese in einem verschlossenen Umschlag aufbewahrt.

Der Rechnungshof veröffentlicht jährlich die Listen der Mandate, Ämter und Berufe, und die Liste der Personen, die ihren Verpflichtungen hinsichtlich ihrer Mandatsliste und/oder ihrer Vermögenserklärung nicht nachgekommen sind, auf seiner Webseite.

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