Rechnungshof veröffentlicht Mandatslisten

2023 übermittelten fast alle öffentlichen Mandatare dem Rechnungshof ihre Mandatsliste und Vermögenserklärung mit Bezug auf die Mandate, die sie 2022 ausgeübt hatten. Damit setzt sich die positive Entwicklung der Meldejahre 2021 und 2022 fort, auch wenn das Ergebnis im Jahre 2023 etwas weniger gut ist. Dies geht aus den drei jährlichen Auflistungen, die der Rechnungshof heute auf seiner Website veröffentlicht, hervor. 2023 haben 42 Mandatare keine Mandatsliste eingereicht (2022 war dies der Fall für 36 Mandatare, die 2021 ein Mandat ausgeübt hatten). 2023 haben auch 11 Mandatare keine Vermögenserklärung hinterlegt (im Vergleich zu 6 im Jahre 2021).

Rechnungshof veröffentlicht Mandatslisten

Die Veröffentlichung bezieht sich auf die Mandate, Ämter und Berufe, die 2022 von öffentlichen Mandataren und leitenden Beamten der föderalen, regionalen, provinzialen und lokalen öffentlichen Dienste und Einrichtungen sowie des Europäischen Parlaments ausgeübt wurden. Auch die Verwalter von Interkommunalen, Unternehmen oder Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, auf welche die Behörden einen beherrschenden Einfluss ausüben und die von den Behörden bestimmten Verwalter in privatrechtlichen Einrichtungen sind dazu verpflichtet, ihre Mandate beim Rechnungshof anzugeben, sofern sie für ihr Mandat als Verwalter entlohnt wurden. Einige dieser Mandatare müssen zusätzlich eine Vermögenserklärung hinterlegen, die nicht veröffentlicht wird, jedoch vom Rechnungshof in einem verschlossenen Umschlag aufbewahrt werden soll.

Auf seiner Website veröffentlicht der Rechnungshof eine Auflistung der Mandate mit deren Entlohnung (Liste 1); er stellt auch eine Suchmaschine zur Verfügung. Außerdem wird mitgeteilt, wer keine Mandatsliste (Liste 2) oder Vermögenserklärung (Liste 3) übermittelt hat.

Integral-Pressemitteilung